Hier mal einige Beispiele (es lassen sich noch reichlich davon im Netz finden!):
Finanzrechtliche Bewertung züchterischer Tätigkeit: Finanzgericht Münster, Urteil vom 24. 03. 20215, K 3037/19 U
Deckgelder als sonstige Einnahmen: Finanzgericht München Urteil vom 06.10.2015, AZ.: 2 K 466/15
Kaufvertrag über Hundewelpen – Minderungsrecht bei Gendefekt bei Gefahrübergang (bei RA-Kanzlei Kotz): Landgericht Osnabrück, Beschluss vom 26.11.2018, AZ.: 4 S 302/18
Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel (bei RA-Kanzlei Kotz): Amtsgericht Brandenburg, Urteil vom 11.05.2018, AZ.: 31 C 14/16
Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal (bei RA-Kanzlei Kotz): AG Brandenburg, Urteil vom 26.04.2010, AZ.: 34 C 139/09
Ganz besonders interessant wird es hier, weil es da speziell um Spitze geht:
RA Siegfried Schwarz:
Archiv der Kategorie: Verein für deutsche Spitze
mit vielen hochinteressanten weiterführen Links (am rechten Seitenrand)!
In diesem Sinne sollte sich jeder Züchter nicht nur gut überlegen, wie und was er züchtet, sondern sich auch darüber im Klaren sein, dass er u. U. über seine Zucht- und Haltungsbedingungen rechenschaftspflichtig ist.
Wenn also beispielsweise ein Welpenkäufer sich gezielt einen nicht jagenden Hund kaufen möchte, weil dies ja genau so im Rassestandard steht, und der Züchter weiß, dass seine Zuchthunde einen ausgeprägten Jagdtrieb haben, dann könnte er durchaus Probleme bekommen…